Die WZE erfolgt in Berlin und Brandenburg seit 1991 als flächenrepräsentative Stichprobenverfahren.
An jedem Erhebungspunkt werden insgesamt 24 Probenbäume begutachtet.
Dabei werden nach festen Regeln vier 6-Baumgruppen im sogenannten "Kreuztrakt" im herrschenden Bestand angelegt.
All jährlich werden diese Probebäume in der Hauptvegetationszeit (Juli-August) aufgesucht und durch qualifiziertes Personal beurteilt.
Bei der sogenannte "Kronenansprache" wird der relative Nadel- bzw. Blattverlust eines Baumes eingeschätzt und als Kronenverlichtung bezeichnet.
Als permanenter Maßstab dieser visuellen Burteilung des Kronenzustandes dienen Kronenbilder verschiedener Baumarten und Verlichtungsgrade.
Außerdem finden jährlich Abstimmungskurse statt die eine einheitlichen und zeitlich stabile Beurteilung der Kronenverlichtung gewährleisten.
Für die Beurteilung von Kronenschäden wird in Brandenburg die kombinierte Schadstufe verwendet.
Ein Baum der mehr als ein Viertel seiner Nadel- bzw. Blattmasse verloren hat oder eine starke Kronenvergilbung aufweist, wird als deutlich geschädigt bewertet.
Der Anteil deutlicher Schäden (Schadstufe 2-4) charakterisiert die Entwicklung des Waldzustandes.
Die jährliche Absterberate gibt Auskunft über den Anteil an Probebäumen, die seit der letzten Erhebung frisch abgestorben sind.
Umgefallene oder entnommene Bäume werden nicht hinzugezählt.
Neu angelegte Probepunkte und Ersatzbäume werden erst im Folgejahr berücksichtigt, da das Jahr des Absterbens bei der Erstaufnahme nicht eindeutig bestimmt werden kann.
Bei der Betrachtung einzelner Baumartengruppen ist bei geringem Stichprobenumfang die Aussagekraft der jährlichen Absterberate begrenzt.
Der Anteil starker Schäden (Schadstufe 3+4) bezieht sich auf das gesamte Stichprobenkollektiv und alle Probebäume mit einer Kronenverlichtung über 60 %.
Neben der jährlichen Beurteilung der Kronenverlichtung wird die Fruktifikation der Probebäume erfasst.
Des Weiteren werde sichtbare Schäden entsprechend einer bundesweit abgestimmten Schadliste aufgenommen.
Die praktische Umsetzung erfolgt unter Zuhilfenahme einer vom Thünen-Institut für Waldökosysteme bereitgestellten Aufnahmesoftware.
Alle Erhebungen folgen hierbei einer bundesweit abgestimmten Verfahrensanleitung.